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VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 1 K 20.1745 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 166 VwGO i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 1; FreizügG/EU § 6 Abs. 1, Abs. 2; FreizügG/EU § 7 Abs. 1, Abs. 2 S. 5,; FreizügG/EU § 11 Abs. 1 S. 11; AufenthG § 11 Abs. 1 S. 1
Verlust der Freizügigkeit eines Unionsbürgers
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 1 K 20.1745
- VGH Bayern, 14.01.2021 - 10 C 21.65
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14
Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des …
Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 1 K 20.1745
Die Vorschrift gewährt Unionsbürgern einen strikten Rechtsanspruch auf die Befristung (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 18/14 - juris Rn. 22). - BVerfG, 04.05.2015 - 1 BvR 2096/13
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt gleichzeitige …
Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 1 K 20.1745
Denn die Rechtsverfolgung darf nicht in das summarische Verfahren der Prozesskostenhilfe vorverlagert werden und unbemittelten Personen soll ein weitgehend gleicher Zugang zum Gericht ermöglicht werden wie Personen, denen ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, B.v. 4.5.2015 - 1 BvR 2096/13;… Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 26). - BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17
Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der …
Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 1 K 20.1745
Wie die Beklagte zurecht ausführte, erfolgte die Novellierung unter dem Eindruck der Rechtsprechung, welche den § 11 AufenthG a.F. aufgrund der gesetzlichen, nicht behördlichen oder gerichtlichen Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots als nicht richtlinienkonforme Umsetzung der RL 2008/115/EG ansah (BVerwG, U.v. 21.8.2018 - 1 C 21/17 - juris Rn. 20). - BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02
Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren …
Auszug aus VG Augsburg, 03.12.2020 - Au 1 K 20.1745
Auch wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird, ist vorab Prozesskostenhilfe zu gewähren (vgl. BVerfG, B.v. 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
- VGH Bayern, 14.01.2021 - 10 C 21.65
Prozesskostenhilfe bei offenen Erfolgsaussichten der Hauptsache
Dem Kläger wird unter Aufhebung des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 3. Dezember 2020 Prozesskostenhilfe für das Klageverfahren (Au 1 K 20.1745) bewilligt und Rechtsanwalt W., D., beigeordnet.